So zahlt die Versicherung
- Volle Zahlung.
Sichern Sie Ihre Wohnung so gut Sie können. Den vollen Schaden zahlt die Hausratversicherung nach einem Einbruch nur, wenn alle Fenster und Türen geschlossen waren. - Teilzahlung.
Pochen Sie auf Teilzahlung, wenn Sie Ihre Wohnung nicht richtig gesichert hatten. Die Versicherung ist verpflichtet, zumindest einen Teil des Schadens zu übernehmen (Quotelung). Diese Regelung gilt seit Januar 2008. - Inventar auflisten.
Listen Sie Ihren Hausrat detailliert auf. Fotografieren Sie die wichtigsten Gegenstände, bevor ein Schaden eintritt. - Schaden auflisten.
Notieren Sie nach einem Einbruch alle gestohlenen Gegenstände. Die Inventarliste hilft dabei. Je genauer die Liste, desto größer die Chance, dass die Versicherung den Schaden bezahlt.